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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2023, erfolgte Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wird von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung eine Verordnung (siehe Beilage) betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Urfahr-Umgebung und deren Gefährdungsbereiche erlassen.
Die Verordnung wurde bereits im Rechtsinformationssystem (RIS) (www.ris.bka.gv.at) veröffentlicht und tritt mit 11.03.2025 in Kraft.
https://www.ottensheim.ooe.gv.at/BUeRGERSERVICE/Verordnungen
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11.03.2025