Abfallentsorgung in Ottensheim

BAV Inserat

Hausabfall

Hausabfälle sind alle festen Stoffe, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe, sperrige oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind. Für die Lagerung der Hausabfälle sind von den GrundeigenümterInnen bzw. Haushalten folgende Abfallbehälter zu verwenden: Abfallbehälter mit einem Fassungsraum von wahlweise 90 / 120 / 770 oder 1100 Liter. Abfallsäcke mit einem Fassungsraum von 90 Liter können in Ausnahmefällen zusätzlich zu den Abfallbehältern verwendet werden.

Zur Berechnung der Behältergröße wird ein Abfallvolumen von 5 Liter pro Person und Woche herangezogen.

Die Abfallbehälter werden von der Gemeinde beschafft und an die Grundstückseigentümer abgegeben und in Rechnung gestellt.

Die Sammlung und Abfuhr der Hausabfälle erfolgt wahlweise zwei- , vier- oder sechswöchentlich. Der gewählte Abfuhrintervall wird von der Gemeinde auf dem Abfallbehälter mittels Aufkleber gekennzeichnet:

  • zweiwöchentliche Abfuhr: rotes Klebeetikett
  • vierwöchentliche Abfuhr: grünes Klebeetikett
  • sechswöchentliche Abfuhr: blaues Klebeetikett

Eine Änderung des Abfuhrintervalls ist vierteljährlich möglich und muss der Gemeinde rechtzeitig für das jeweils nächste Abrechnungsquartal mitgeteilt werden.

Die Quartale erstrecken sich von:

  • 1. November bis 31. Jänner
  • 1. Februar bis 30. April
  • 1. Mai bis 31. Juli
  • 1. August bis 31. Oktober

Die Abfuhrtage können Sie im Abfallkalender der Marktgemeinde Ottensheim einsehen.

Bei Behinderung der Müllabfuhr durch überhängenden Bewuchs oder verparkte Zufahrtswege erfolgt unter Umständen keine Abfuhr der betroffenen Tonnen.


Biogene Abfälle

Die Entsorgung der biogenen Abfälle hat mittels Biotonne bzw. ordnungsgemäßer Eigenkompostierung zu erfolgen. Die Biotonnen werden JEDEN DIENSTAG abgeholt und zur Kompostieranlage gebracht. Sie sind ab 6:00 zur Abholung bereit zu stellen.

Für die Lagerung der biogenen Abfälle sind Kunststoffbehälter mit einem Fassungsvermögen von 7, 23 oder 120 Liter zu verwenden, die am Gemeindeamt erhältlich sind.

In die Biotonne gehören pflanzliche Abfälle, z.B. Topf- und Schnittblumen, sowie Obst-, Gemüse- und Salatreste, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel OHNE VERPACKUNG, Brotreste, Haare und Federn, Kaffeefilter und Teesud.

Bitte achten Sie darauf, Biomüll trocken zu halten, um Maden und Geruchsbelästigung zu vermeiden und reinigen Sie die Biotonnen regelmäßig, um den hygienischen Erfordernissen gerecht zu werden.

Um die Handhabung zu erleichtern empfehlen wir, verrottbare Biomüllsäcke in die Tonnen einzulegen (im Gemeindeamt gegen Gebühr erhältlich). Bitte verwenden Sie keinesfalls Plastiksäcke, diese müssen in der Kompostieranlage händisch wieder aussortiert werden.

Nicht zulässig: Tierstreu, Hundekotsackerl, Knochen, Restmüll, Kaffeekapseln.


Gartenabfälle

Gartenabfälle in kleinen Mengen können mittels Grünschnittsack entsorgt werden. Dieser ist gegen Gebühr im Gemeindeamt erhältlich. Die Abfuhr des Grünschnittsacks erfolgt jeden Dienstag ab 6:00 Uhr bei einem beliebigen Biotonnenstandplatz in Ihrer Nähe. Größere Mengen von Gartenabfällen können direkt zur Kompostieranlage angeliefert werden (zu den Öffnungszeiten).

KOMPOSTIERANLAGE Ottensheim :

Hambergstraße 21, 4100 Ottensheim

Betreiberin und Ansprechperson:

Silvia Grilnberger, 0699/10455415

Öffnungszeiten:

März - November Di -SA von 9:00 -19:00

Dezember - Februar jeden FR von 9:00-16:00

Die angelieferten Mengen sind in den dafür vorgesehenen Listen zu dokumentieren.


Altstoffe

VERPACKUNGSMATERIAL aus Glas und Metall kann in den dafür vorgesehenen Sammelcontainern oder im ASZ Walding entsorgt werden.

Bitte entsorgen Sie in den Sammelcontainern ausschließlich Verpackungsmaterial. Haus- und Sperrmüllablagerung ist verboten und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

Papier und Kunststoffverpackungen werden zu den festgelegten Terminen (im Abfallkalender ersichtlich) bei den Haushalten abgeholt. Sie können auch jederzeit in das ASZ Walding gebracht werden (zu den Öffnungszeiten).


Tierkörper

Verendete Tiere und tierische Abfälle (keine Schlachtabfälle) bis zu einem Gewicht von 35 kg sind in den Kühlcontainer beim Wirtschaftshof (Gewerbepark 11) einzubringen.


Alttextilien

Alttextilien können in den dafür vorgesehenen Sammelcontainern oder im ASZ Walding entsorgt werden.


Sperrmüll

Sperrmüll sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, aber wegen ihrer Größe und Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können (Bitte beachten Sie, dass beispielsweise Altholz nicht zum Sperrmüll gehört und eigens im ASZ entsorgt werden muss).

Gegen vorheriger Anmeldung kann eine Sperrmüllabholung durch den Wirtschaftshof Ottensheim-Puchenau organisiert werden. Bitte um Bekanntgabe der abzuholenden Gegenstände, am besten samt Foto im Bürgerservice der Marktgemeinde Ottensheim. Die Kosten betragen pro Abholung € 90,- netto.  

Weiters kann der Sperrmüll in jedem Altstoffsammelzentrum Urfahr Umgebung kostenlos abgeben werden (Bsp: ASZ Walding, Teichstraße 14, 111 Walding, Tel. 07234/84780). 


Altstoffsammelzentrum Walding

Öffnungszeiten (an Arbeitstagen):

Mo + Do + Fr: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag 8.00 – 12.00 Uhr

Im Altstoffsammelzentrum Walding können außerdem folgende Abfälle entsorgt werden: Problemstoffe, TV- und Bildschirmgeräte, Elektronikschrott, Alttextilien, Autowracks, Kühlgeräte, Sperrmüll (kostenpflichtig), Bauschutt, Altspeiseöl, usw.


Abfallkalender

Der Abfallkalender wird jährlich der Dezember-Ausgabe der Gemeindezeitung beigelegt. Er ist auch am Gemeindeamt zu den Amtszeiten erhältlich und unter www.ottensheim.eu abrufbar.


Abfall-App des BAV Urfahr-Umgebung

1600250492037.pngDownload


Abfallgebühr

Die Höhe der Abfallgebühren ist in der jeweils geltenden Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Ottensheim geregelt, diese ist ebenfalls auf der Website der Gemeindeersichtlich.




Nina Riegler
Umweltabteilung

07.01.2021