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Durch die Kriegssituation in der Ukraine und das dadurch bedingte große Leid in der Bevölkerung waren viele Ukrainerinnen und Ukrainer gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen. Zahlreiche Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher haben sich bereit erklärt, Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine bei sich aufzunehmen. Für dieses humanitäre Engagement gebührt Ihnen großer Dank.
Vertriebene aus der Ukraine unterliegen in Oberösterreich den meldegesetzlichen Bestimmungen und haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf finanzielle Mittel aus der Grundversorgung, sofern Sie nicht selbst über eigene Mittel verfügen.
Wir bitten die Quartiergeberinnen und Quartiergeber, nach Maßgabe Ihrer Möglichkeiten die Vertriebenen bestmöglich zu unterstützen.
Meldewesen
Vertriebene müssen sich beim zuständigen Magistrat bzw. Gemeindeamt hauptwohnsitzlich anmelden. Dazu benötigen Vertriebene ihren Reisepass (oder anderes Reisedokument). Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Entsprechende weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und das Meldezettelformular finden Sie als Link unter www.ooe.gv.at/ukraine.
Registrierung
Für die Gewährung des Bleiberechts durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist an folgenden Standorten möglich:
Weitere Erfassungsstellen sind in Planung – aktuelle Informationen finden Sie auf www.ooe.gv.at/ukraine.
Zur Registrierung sind folgende Dokumente mitzubringen:
Die bei der Registrierung aufgenommenen Daten werden automatisch ans BFA weitergeleitet. Das BFA beauftragt die Staatsdruckerei mit der Herstellung eines „Ausweises für Vertriebene“, welcher direkt an die Meldeadresse bzw. die bei der Registrierung genannte Zustelladresse geschickt wird. Ist keine Adresse bekannt, so wird der Ausweis ans BFA zugestellt und kann von dort abgeholt werden.
Finanzielle Leistungen für Vertriebene
Für die Beantragung der finanziellen Leistungen aus der Grundversorgung und Aufnahme in die Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist die Kontaktaufnahme mit der für den Bezirk zuständigen Organisation (Volkshilfe oder Caritas) notwendig. Unterstützungsleistungen im Rahmen der Grundversorgung erfolgen immer direkt an die untergebrachte/n Person/en.
Mietzuschuss: Für die Gewährung eines Mietzuschusses ist ein Mietvertrag Voraussetzung.
Verpflegungsgeld: Neben dem Mietzuschuss erhalten Vertriebene auch Verpflegungsgeld.
Hinweise zur Miete bzw. zum Mietvertrag:
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
Veränderungen der Wohnsituation oder der Hilfsbedürftigkeit sind dem Land Oberösterreich (ggf. im Wege Caritas oder Volkshilfe) umgehend zur Kenntnis zu bringen.
Viele weiterführende Informationen, ua. auch zur Registrierung bzw. zum Aufenthalt in Österreich sind außerdem unter www.bmi.gv.at/ukraine zu finden.
Beratungsstellen für Asylwerber/innen und Vertriebene
Siehe Download unten:
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18.03.2022